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Kindertagesstätte Nöda

Kleine Entdecker

Gebührensatzung

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nöda

Benutzungsgebühren:

Für eine Ganztagsbetreuung unter 2 Jahre

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind200,00
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern150,00
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern100,00

Für eine Halbtagsbetreuung unter 2 Jahre

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind140,00
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern105,00
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern  70,00

Für eine Ganztagsbetreuung über 2 Jahre

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind190,00
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern142,50
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern  95,00

Für eine Halbtagsbetreuung über 2 Jahre

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind133,00
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern  99,75
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern  66,50

Benutzungsgebühren für ortsfremde Kinder

Für eine Ganztagsbetreuung

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind349,72
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern262,29
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern174,84

Für eine Halbtagsbetreuung

für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind244,80
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern183,60
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern122,40

Verpflegungsgebühren:

Vollverpflegung - siehe Hausordnung

Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung Getränke, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Getränkegebühren in Höhe von 2,01€ je Kind und Monat erhoben.
Die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung sind für 11 Monate zu entrichten.
Für die Ferienzeit und die Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr wird eine Monatsgebühr erlassen. Der Monat Juli ist gebührenfrei.