Gebührensatzung
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nöda
Benutzungsgebühren:
Für eine Ganztagsbetreuung unter 3 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 279,38
| € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 223,50
| € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 167,63
| € |
Für eine Halbtagsbetreuung unter 3 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 223,50 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 178,80 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 134,10 | € |
Für eine Ganztagsbetreuung über 3 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 238,29 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 190,63 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 142,98 | € |
Für eine Halbtagsbetreuung über 3 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 190,63 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 152,51 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 114,38 | € |
Benutzungsgebühren für ortsfremde Kinder
Für eine Ganztagsbetreuung
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 410,85 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 328,68 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 225,97 | € |
Für eine Halbtagsbetreuung
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 328,68 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 262,94 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 180,77 | € |
Verpflegungsgebühren:
Vollverpflegung - siehe Hausordnung
Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung Getränke, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Getränkegebühren in Höhe von 1,09€ je Kind und Monat erhoben.