Gebührensatzung
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nöda
Benutzungsgebühren:
Für eine Ganztagsbetreuung unter 2 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 200,00
| € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 150,00
| € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 100,00
| € |
Für eine Halbtagsbetreuung unter 2 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 140,00 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 105,00 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 70,00 | € |
Für eine Ganztagsbetreuung über 2 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 190,00 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 142,50 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 95,00 | € |
Für eine Halbtagsbetreuung über 2 Jahre
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 133,00 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 99,75 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 66,50 | € |
Benutzungsgebühren für ortsfremde Kinder
Für eine Ganztagsbetreuung
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 349,72 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 262,29 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 174,84 | € |
Für eine Halbtagsbetreuung
für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind | 244,80 | € |
für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern | 183,60 | € |
für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern | 122,40 | € |
Verpflegungsgebühren:
Vollverpflegung - siehe Hausordnung
Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung Getränke, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Getränkegebühren in Höhe von 2,01€ je Kind und Monat erhoben.
Die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung sind für 11 Monate zu entrichten.
Für die Ferienzeit und die Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr wird eine Monatsgebühr erlassen. Der Monat Juli ist gebührenfrei.