Hausordnung
1. Die Kindertagesstätte „Kleine Entdecker“ Nöda
Förderverein der Kita Kleine Entdecker Nöda e.V.
Weinbergstraße 128
Kindertagesstätte „Kleine Entdecker“
99195 Nöda
2. Öffnungszeiten
- Unsere Kindertagesstätte ist von 06:30 – 17:00 Uhr geöffnet
- Der Frühdienst beginnt 06:30 Uhr im Krippenbereich der Kindertagesstätte
- 07:00 Uhr gehen die Kinder in die jeweiligen Gruppen
- 16:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr sind alle Kinder in der Käfer- oder Bärengruppe zum gemeinsamen Spiel ( Spätdienst)
- Täglich bleiben die Eingangstüren der Einrichtung aus Sicherheitsgründen in der Zeit von 12:00 – 14:00 Uhr verschlossen, dies gilt ebenfalls für die Nachmittagszeit, in der sich die Kinder im Garten aufhalten
- Die Kindertagesstätte hat feste Schließzeiten, 2 Wochen in den Sommerferien ( Absprache mit Heinz-Sielmann Grundschule Haßleben), Brückentage und zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn nötig wird auf Antrag eine Betreuung in einer anderen Kindertagesstätte innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft ermöglicht
3. Aufsichtspflicht in der Kindertagesstätte
- Die Aufsichtspflicht der Erzieherin beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Erzieherin und endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an die Abholberechtigten, bei Abholung durch Dritte muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen
- bei Kindern, die alleine kommen und gehen, bedarf es einer gesonderten Vollmacht, bei Unwetter oder starkem Regen tritt die gesonderte Vollmacht außer Kraft
4. Allgemeine Regelungen
- Aus Platz- und Sicherheitsgründen werden die Eltern angehalten, sich nicht unnötig lange im Garderoben- und Außenbereich aufzuhalten
- Beim Feuerausbruch tritt die Brandschutzordnung im Kraft ( Verhalten bei Brand, Flucht- und Rettungsplan)
5. Mahlzeiten in der Kindertagesstätte
- Unsere Kindertagesstätte hat Vollverpflegung (Frühstück, Mittag und Vesper)
Frühstück: | 08.00 Uhr
| 0,75 €/ Kind und Essentag |
Mittag: | 11.15 Uhr
| 2,70 €/ Kind und Essentag |
Vesper: | 14.15 Uhr
| 0,65 €/ Kind und Essentag |
Aufbereitung / Ausgabe: |
| 1,00 €/ Kind und Essentag |
Essentransport: |
| 0,75 €/ Kind und Essentag |
- Der Preis für Aufbereitung/ Ausgabe und Essentransport wird auch bei Nichtteilnahme an der Ganztagsverpflegung erhoben. Im Juli des jeweiligen Kalenderjahres entfällt der Preis für die Aufbereitung/ Ausgabe und Essentransport.
- Abmeldung vom Essen erfolgt in der Kindertagesstätte bis 08:00 Uhr
6. Versicherung und Haftung
- Versicherungsschutz – Unfallkasse Thüringen
- Für mitgebrachte Gegenstände ( Spielzeug usw. ) ebenso für Verletzungen, die durch Schmuck, wie Ketten, Armbänder, Ohrenschmuck entstehen, übernimmt der Träger keine Haftung
7. Hygiene, Gesundheit und Gesundheitsvorsorge
- Das Betreten der Gruppenräume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, für gekennzeichnete Bereiche ist der Zutritt für fremde Personen untersagt
- Sollte ihr Kind die Kindertagesstätte aufgrund von Krankheit nicht besuchen können, geben Sie bitte umgehend Bescheid.
- Die Erzieherin ist verpflichtet bei ansteckenden Krankheiten und bei Fieber die Personenberechtigten zu informieren und das Kind aus der Kindertagesstätte abholen zu lassen
- Bei Aufnahme und nach einer Infektionskrankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen
- Die Erzieherinnen sind grundsätzlich NICHT zur Medikamentengabe befugt